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Heilpädagogik
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Wer übernimmt die Kosten?

Unsere Leistungen sind überwiegend Maßnahmen der Eingliederungshilfe.

Sie werden vom örtlichen Sozialhilfeträger finanziert und sind für die Eltern kostenlos.

In einem Antragsverfahren wird durch die Behörde ein Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB XII oder nach SGB VIII geprüft und die Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger erklärt.


Die heilpädagogische Förderung beginnt in der Regel erst bei Vorliegen des Bescheides.

Vorab Beratung und Aufklärung über das Antragsverfahren durch unseren Dienst sind kostenlos.

Auf Wunsch können einige Leistungen auch privat angefragt und finanziert werden.

Fuchs eins Fuchs