Wer übernimmt die
Kosten?
Unsere Leistungen sind überwiegend Maßnahmen der
Eingliederungshilfe.
Sie werden vom örtlichen Sozialhilfeträger finanziert
und sind für die Eltern kostenlos.
In einem Antragsverfahren wird durch die Behörde ein
Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB XII oder nach
SGB VIII geprüft und die Kostenübernahme durch den
Sozialhilfeträger erklärt.
Die heilpädagogische Förderung beginnt in der Regel
erst bei Vorliegen des Bescheides.
Vorab Beratung und Aufklärung über das Antragsverfahren
durch unseren Dienst sind kostenlos.
Auf Wunsch können einige Leistungen auch privat angefragt
und finanziert werden.
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